Wer in Deutschland therapeutisch arbeiten möchte, bedarf dazu entweder einer Zulassung als Arzt, Psychotherapeut oder als Heilpraktiker. Wer rein psychotherapeutisch arbeiten möchte, beantragt die Zulassung als Heilpraktiker, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Die Voraussetzungen für die Zulassung sind ähnlich dem des „großen Heilpraktikers“.
Der Heilpraktiker für Psychotherapie, auch „kleiner Heilpraktiker“ genannt, darf selbstständig psychotherapeutisch arbeiten.
Heilpraktiker für Psychotherapie verfügen über keine Zulassung bei den gesetzlichen Krankenkassen, sondern rechnen ihre Leistungen privat oder bei den privaten Krankenkassen ab.
Zwar bewegen sich die psychologischen Berater auf einem ähnlichen Terrain wie die Heilpraktiker Psychotherapie, doch sie dürfen nicht behandeln, sondern nur beraten und coachen. Die Grenzen sind fließend und daher schwer zu bestimmen.
Mehr Informationen:
Ausbildung Heilpraktiker für Psychotherapie 06 (Stand 21.06.2021)
Vorlesungsplan HP Psych Juli 2024 bis Juni 2026
(einjährige Ausbildung)